Sonntag, 20. November 2011

ACHTUNG: AUGSBURGER LÄRMSCHUTZVERORDNUNG GILT AUCH AN DER VOGELMAUER!

An Augsburgs idyllischster Mauer

Die Tage werden kälter, dennoch nutzen viele Augsbürger die Herbstzeit zu sportlichen Aktionen aller Art.
An der Vogelmauer beklagen sich nun etliche Anwohner über übermäßige Lärmbelästigung durch diverse Bewegungsübungen ihrer Mitbürger.
"Das klingt ja hier wie bei der Hirschbrunft, ich weiß gar nicht, was die Leute da machen", meint Hubert M. (51), der direkt an besagter Mauer vor zwei Jahren eine Etagenwohnung erworben hat und nun um deren Wert fürchtet.

Da stehts drin

Das Augsburger Ordnungsamt bittet deshalb eindringlich darum, vor Bewegung an der frischen Luft auch im Spätherbst die Vorgaben der Augsburger Lärmschutzverordnung zu befolgen.
Dies gelte auch für die Grünanlagen an der Vogelmauer.

Erstmal durchlesen

Sowohl Anwohner als auch die Angestellten des Ordnungsamts sind guten Mutes.
Spätestens bei Minusgraden, so hofft man, wird sich das Problem von selbst lösen.

Erhältlich ist das Faltblatt mit allen Details zur Augsburger Lärmschutzverordnung in der Bürgerinfo am Rathausplatz.